Alleinerziehende sind laut aktueller Studie der Bertelsmann Stiftung nach wie vor am stärksten von Armut betroffen. Hamburg ist nach Berlin trauriger Spitzenreiter.
Die Kindergrundsicherung kommt nicht voran, beim Bürgergeld soll gespart werden, gute Bildung ist im starken Maße abhängig vom Einkommen der Eltern. Vor diesem Hintergrund sind die Erkenntnisse einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung dramatisch: Alleinerziehende sind nach wie vor am stärksten von Armut betroffen, obwohl sie überwiegend arbeiten. Unter den rund 1,7 Millionen Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern in Deutschland sind rund 41 Prozent armutsgefährdet. Hamburg liegt mit 43 Prozent (Landesmedian) über dem Bundesdurchschnitt. In der Hansestadt leben rund 26 Prozent Alleinerziehende, nur in Berlin sind es mehr. Betroffen sind überwiegend Frauen. „Seit Jahren steigen die Zahlen, bisherige Maßnahmen greifen nicht“, weiß Klaus Wicher. Er fordert: „Das Augenmerk des Hamburger Senats muss sich schnell und noch viel stärker auf diese Gruppe betroffener Kinder und ihres Elternteils richten. Teilhabe, Bildung und ein angemessener Lebensstandard sind Grundrechte.“
Die Realität sieht gerade bei Alleinerziehenden und ihren Kindern anders aus. 71 Prozent alleinerziehender Mütter und 87 Prozent alleinerziehender Väter gehen laut Studie einer Arbeit nach. Vor allem für Mütter (84 Prozent der Alleinerziehenden in Hamburg) bedeutet dies: Früh morgens das Kind in die Kita oder zur Schule bringen, zur Arbeit fahren, danach schnell wieder Kind abholen, Hausaufgaben betreuen, Schulbedarf besorgen, Termine koordinieren, Haushalt und Essen machen und vieles mehr. „Alleinerziehende haben kaum eine Chance, ihre Kinder gut zu unterstützen, weil die Zeit fehlt – für sich selbst sowieso“, warnt Wicher. „Wir müssen in die Zukunft denken, denn wir können es uns gar nicht mehr leisten, armutsgefährdete Kinder und ihre Familien im Stich zu lassen.“
Auch der Blick auf den Bürgergeldbezug zeigt dringenden Handlungsbedarf: Im Dezember 2023 bezogen 19.461 Alleinerziehende Bedarfsgemeinschaften Bürgergeld/SGB II (1 Kind: 10.141, 2 Kinder: 6.000, 3 oder mehr Kinder: 3.320). „Angesichts dieser Zahlen erkennt man den seit Jahren herrschenden bedrückenden Stillstand“, so Wicher. „Das ist nicht hinnehmbar.“
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Bundesagentur für Arbeit