Rund drei Millionen Menschen erhalten einen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente. Wie viele Menschen es in Hamburg sind, ist schwer zu sagen. Aber die Nachfrage in der SoVD-Beratung ist groß, denn die neue Regelung klingt – wie so vieles im Sozialrecht – kompliziert.
Im April hatte der Bundestag das „EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz“ beschlossen. Dahinter verbirgt sich: Wer zwischen dem 1. Januar 2001 und 30. Juni 2014 erstmalig eine EM-Rente bezogen hat, erhält einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Ein Plus von 4,5 Prozent bekommen diejenigen, die ihre EM-Rente zum ersten Mal zwischen 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2018 erhalten haben. Von dem Zuschlag profitieren also EM-Rentner:innen, die zwischen 2001 und 2019 erstmals eine EM-bezogen. Das gilt auch für heutige Altersrentner:innen, die zuvor im EM-Rentenbezug waren, und entsprechend für die Hinterbliebenenrente.
Zuletzt wurden die Konditionen für die EM-Rente 2019 angepasst und verbessert. Doch davon profitierten damals nur Neurentner:innen. „Wer schon vor dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente bekommen hat, ist leer ausgegangen“, erläutert der Hamburger SoVD-Landeschef Klaus Wicher. „Es ist gut, dass diese Lücke jetzt geschlossen wird. Allerdings ist die Erhöhung leider zu gering.“
Um den Zuschlag zu erhalten, muss kein Antrag gestellt werden. Die Rentenversicherung prüft, wer Anspruch hat und zahlt die neu berechnete EM-Rente automatisch aus. Diese wird dann künftig zum 1. Juli eines Jahres um die Rentenanpassung erhöht.