Die meisten Pflegebedürftigen werden in Hamburg zu Hause versorgt – eine Aufgabe, die Angehörigen oft viel Zeit und Kraft abverlangt. Möglichkeiten der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation werden jedoch häufig nicht genutzt, weil sie die pflegebedürftige Person nicht im Stich oder alleine lassen wollen.
Deshalb haben Pflegende, die eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme antreten, jetzt die Möglichkeit, ihre pflegebedürftigen Angehörigen in der gleichen Einrichtung unterbringen und versorgen zu lassen. Sollte die Klinik keine Kapazitäten haben, kann die pflegerische Versorgung auch durch einen externen ambulanten Dienst oder eine vollstationäre Pflegeeinrichtung in der Nähe erfolgen. Neben einem Antrag auf stationäre medizinische Reha müssen pflegende Angehörigen dazu einen Antrag auf Mitnahme der pflegebedürftigen Person stellen.
Die Pflegeversicherung übernimmt dann neben den Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Betreuung und medizinische Behandlungspflege, auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionsaufwendungen. Weiter können Pflegebedürftige sich notwendige Fahr- und Gepäcktransportkosten von der Pflegekasse erstatten lassen. Der Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege, wie zum Beispiel auf das Pflegegeld, ruht während der Dauer der Rehabilitation der Pflegeperson.
Der Sozialverband SoVD Hamburg berät Sie gern und empfiehlt Pflegenden, die eine:n Pflegebedürftige:n in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung mit aufnehmen lassen möchten, vorab Kontakt mit der gewünschten Einrichtung aufzunehmen und abzuklären, ob die Unterbringung und Versorgung vor Ort gewährleistet ist. Grundsätzlich rät der SoVD Hamburg pflegenden Angehörigen aber auch, Möglichkeiten der Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege in Betracht zu ziehen, um sich während einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ganz auf sich selbst konzentrieren und dem eigenen Wohlergehen widmen zu können.