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News & Service

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Wohngeld und Mieterhöhung

Lassen Sie die Höhe Ihres Wohngelds neu berechnen und den Anspruch auf Wohngeld prüfen

Bei vielen Mieter:innen kann noch in diesem Jahr ein Mieterhöhungsverlangen im Briefkasten landen – voraussichtlich gleich nach Veröffentlichung des Hamburger Mietenspiegels 2023.

Wenn Sie Wohngeld beziehen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob die Mieterhöhung zu einer Erhöhung des Wohngeldes führt und unverzüglich eine Änderungsmitteilung an die für Sie zuständige Wohngeldstelle schicken. Denn: Bei einer Erhöhung der Miete um mindestens 15 Prozent, haben Sie Anspruch auf eine Neuberechnung des Wohngelds.

Achtung! Eine Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Monat der Antragstellung, also ab Eingang der Änderungsmitteilung beim Wohngeldamt.

Wenn Sie noch kein Wohngeld beziehen, sollten Sie prüfen, ob durch die Mieterhöhung erstmalig der Anspruch auf Wohngeld entsteht! Auch, wenn sich Ihr Einkommen um 15 Prozent verändert oder ein Familienmitglied aus dem Wohngeld-Haushalt ausgezogen ist und Sie die Miete nicht mehr allein aufbringen können, sollten Sie Ihren Wohngeldanspruch prüfen lassen.

Nutzen Sie dazu den kostenlosen Wohngeld-Rechner der Hansestadt Hamburg oder lassen Sie sich als Mitglied des SoVD Hambrug kostenfrei vor Ort beraten:

SoVD-Beratung in Ihrer Nähe

Häufig gestellte Fragen rund um das Wohngeld beantworten wir Ihnen hier:

Wohngeld: Häufig gestellte Fragen

 

 

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