Viele ältere Hamburger:innen leben von kleinen Renten. Angesichts hoher Miet- und Energiepreise werden Wohnkosten für viele von ihnen immer mehr zur existenziellen Belastung. Das Wohngeld kann für Rentner:innen eine wichtige finanzielle Entlastung bringen.
Jede:r Fünfte der über 65-Jährigen ist laut 9. Altersbericht der Bundesregierung in Deutschland arm oder armutsgefährdet, in Hamburg sind bereits über 66.500 Menschen betroffen – Tendenz steigend. Mehr als 32.500 Hamburger:innen beziehen Grundsicherung im Alter, 19.000 überwiegend ältere Menschen Erwerbsminderungsrente. Doch Schätzungen zufolge nehmen etwa 60 Prozent der eigentlich berechtigten Personen keine Grundsicherung im Alter in Anspruch – aus Unkenntnis, Scham oder Angst vor bürokratischen Hürden. „Viele Menschen haben jahrzehntelang gearbeitet und trotzdem reicht die Rente im Alter nicht“, erklärt Klaus Wicher, Landesvorsitzender SoVD Hamburg. „Vor allem Frauen geraten in die Altersarmut, weil sie Kinder großgezogen und später Angehörige gepflegt haben. Diese Sorgearbeit führt zu Unterbrechungen ihrer Erwerbsbiografien. Anerkennung – auch in finanzieller Hinsicht – gibt es bis heute wenig.“ Umso wichtiger sei es, den Menschen Mut zu machen, staatliche Hilfen auch anzunehmen.
Dazu gehört das Wohngeld. Es ist ein Zuschuss für Menschen mit geringem Einkommen. Anspruch haben auch Menschen mit kleiner Rente. Wohngeld gibt es nicht nur für Mieter:innen sondern auch für Eigentümer:innen, wenn die Kosten für das Wohneigentum nicht mehr zu stemmen sind. Allerdings: Wer staatliche Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung bekommt, erhält kein Wohngeld.
Die Antragstellung lohnt sich für seit diesem Jahr für mehr Haushalte, da die Einkommensgrenzen als Reaktion auf steigende Miet- und Energiepreise hochgesetzt wurden. Außerdem wurde das Wohngeld um rund 15 Prozent erhöht und liegt aktuell bei etwa 400 Euro monatlich im Schnitt. Der Antrag muss samt Nachweisen bei der zuständigen Wohngeldstelle eingereicht werden – dies kann online, per E-Mail oder Briefpost erfolgen. Ausgezahlt wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate, ab dem Monat in dem der Antrag eingegangen ist.
Gut zu wissen
- Wohngeld als Entlastung: Auch Rentner:innen mit kleiner Rente können Wohngeld beantragen – egal ob sie zur Miete wohnen oder Eigentum haben. Wer jedoch Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, erhält kein Wohngeld.
- Mehr Anspruch seit 2023: Einkommensgrenzen wurden angehoben und das Wohngeld um ca. 15 Prozent erhöht – im Schnitt rund 400 Euro monatlich.
- Antragstellung einfach möglich: Der Antrag mit Nachweisen muss bei der Wohngeldstelle eingereicht werden (online, per E-Mail oder Post) und gilt ab dem Monat der Antragstellung für 12 Monate.
Häufig gestellte Fragen und weiterführende Informationen zum Thema Wohngeld beantwortet der SoVD Hamburg online oder lassen Sie sich als Mitglied des SoVD Hamburg vor Ort von Fachjurist:innen beraten.
