Information und Beratung Krankenversicherung
Wir beraten und vertreten Sie bei allen sozialrechtlichen Fragen und Problemen rund um die gesetzliche Krankenversicherung.
- Versorgung mit Arzneimitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln
(z.B. Medikamente, Rollstuhl, Hörgerät) - Krankengeld
- Medizinische und ergänzende Rehabilitation
- Zuzahlungen
- Krankenhausbehandlung
- Fahrtkosten
- Haushaltshilfe
- Krankenversicherung der Rentner:innen
- Häusliche Krankenpflege
- Härtefallregelungen
- Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
- Zahnersatz
Kranken-Kasse
Ein anderes Wort ist: Kranken-Versicherung
Die meisten Menschen haben eine Kranken-Versicherung.
Die Versicherung zahlt für Dinge,
damit kranke Menschen gesund werden.
Das zahlt die Kranken-Kasse zum Beispiel:
• Den Arzt oder Zahn-Arzt
• Das Krankenhaus
• Medikamente
• Hilfsmittel, zum Beispiel einen Rollstuhl
• Eine Therapie, zum Beispiel Kranken-Gymnastik
• Eine Kur
• Kranken-Geld:
Wenn ein Mensch lange nicht arbeiten kann,
bekommt er kein Gehalt mehr.
Dann bekommt er Kranken-Geld.
Es gibt viele Regeln dafür,
was die Kranken-Kasse zahlt.
- Manches zahlt die Versicherung von selbst.
Zum Beispiel den Haus-Arzt. - Für manche Dinge bekommen Sie ein Rezept vom Arzt.
Zum Beispiel für Kranken-Gymnastik.
Mit dem Rezept müssen Sie die Gymnastik nicht selbst zahlen. - Für manche Dinge müssen Sie zuerst einen Antrag stellen.
Zum Beispiel für Zahn-Ersatz.
Das können wir für Sie tun:
Wir helfen bei allen Fragen zur Pflege-Versicherung.
Zum Beispiel zum Pflege-Geld oder zur Pflege zu Hause.
Wir helfen auch bei besonderen Fragen zur Pflege:
Sprechen Sie uns einfach an.
Infos zum Text
Fragen zum Antrag auf Reha oder Kur?
In unserer Landesgeschäftsstelle in Barmbek sowie weiteren zentral gelegenen Beratungsstellen profitieren unsere Mitglieder von einer kostenfreien, kompetenten Beratung zu allen Fragen des Sozialrechts sowie speziell zum Thema Gesundheit und Krankheit. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf, informieren Sie über Ihre Leistungsansprüche und helfen Ihnen durch den Dschungel der Bürokratie. Wir überprüfen Ihre Bescheide und unterstützen Sie bei der fachgerechten Antragstellung.
Unsere Angebote zum Thema Kranken-Kasse
1. Wir helfen beim Antrag oder beim Bescheid.
Das Fachwort ist: Sozialrechts-Beratung.
Bei der Beratung erklären Sie Ihr Problem.
Wir können Ihnen sagen, welche Rechte Sie haben.
Und was Sie machen müssen,
damit Sie Unterstützung bekommen.
Das gehört zur Sozialrechts-Beratung:
Hilfe beim Antrag:
Wenn ein Amt für Ihre Unterstützung zahlen soll,
müssen Sie zuerst einen Antrag schreiben.
Das bedeutet: Sie müssen einen Zettel vom Amt ausfüllen.
Oft sind es auch mehrere Zettel.
Viele Menschen finden das schwer.
- Wir haben viel Erfahrung mit Anträgen.
- Wir können beim Antrag helfen.
- Oder wir schreiben den Antrag für Sie.
Hilfe beim Bescheid:
Vielleicht haben Sie schon einen Antrag gestellt,
und eine Antwort vom Amt bekommen.
Der Brief mit der Entscheidung vom Amt heißt: Bescheid.
Viele Menschen verstehen den Bescheid schlecht.
- Sie können Ihren Bescheid mitbringen.
- Wir erklären Ihnen, was im Brief steht.
- Wir prüfen auch, ob das Amt Recht hat.
Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse?
In allen sozialrechtlichen Verfahren können Sie auf die individuelle und kompetente Vertretung Ihrer Rechte durch die erfahrenen Jurist:innen in unserer Landesgeschäftsstelle zählen: Ob im Widerspruchsverfahren oder bei einer Klage vor den Sozialgerichten – wir vertreten Ihre berechtigten Interessen und streiten für Ihr gutes Recht. Für eine geringe Kostenbeteiligung, die je nach Verfahrensart (gemäß Leistungsordnung in der Satzung des SoVD) zwischen 10 und 120 Euro liegt.
Unsere Angebote zum Thema Kranken-Kasse
2. Wir helfen beim Widerspruch oder beim Sozial-Gericht.
Das Fachwort ist: Sozialrechts-Vertretung
Hilfe beim Widerspruch:
Manchmal will ein Amt für eine Unterstützung nicht zahlen.
Oder eine Kranken-Kasse will ein Hilfsmittel nicht zahlen.
Dann bekommen Sie einen Ablehnungs-Bescheid.
Vielleicht denken Sie, dass die Ablehnung falsch ist.
Dann können Sie etwas dagegen tun:
Sie schreiben einen Brief an das Amt.
Der Brief heißt: Widerspruch.
Dann muss das Amt den Bescheid noch einmal prüfen.
- Für den Widerspruch gibt es Regeln.
- Wir können beim Widerspruch helfen.
- Oder wir schreiben den Widerspruch für Sie.
Hilfe beim Sozial-Gericht:
Manchmal will ein Amt für eine Unterstützung nicht zahlen.
Wenn das Amt auch nach einem Widerspruch
nicht zahlen will,
können Sie noch etwas tun:
Sie können das Amt beim Sozial-Gericht verklagen.
Das bedeutet:
Sie denken, dass das Amt falsch entschieden hat.
Beim Sozial-Gericht prüft ein Richter:
- ob das Amt die Regeln eingehalten hat.
- ob das Amt gegen die Regeln verstoßen hat.
Dann entscheidet der Richter, wer Recht hat.
Wir helfen Ihnen,
wenn Sie beim Sozial-Gericht klagen wollen:
- Wir beraten Sie zu der Klage.
- Sie können einen Anwalt von uns bekommen.
Expertenrat zu Kassenleistungen
Wir verhelfen Ihnen zu vollem Durchblick
Ob akute oder chronische Erkrankung, Unfall oder Behinderung: Die Finanzierung von Therapien, Kuren und Medikamenten, oder die Hilfsmittelversorgung und die Organisation längerfristiger Pflegeleistungen stellen Betroffene oder die Angehörigen häufig vor eine Vielzahl unterschiedlichster Fragen und Probleme. Zusammen mit unseren ehrenamtlichen Spezialist:innen haben wir unser Beratungsangebot zum Thema „Kranken- und Pflegekasse“ noch einmal deutlich erweitert und optimiert.
Klären Sie Ihre Fragen und Probleme mit unseren ehrenamtlichen Expert:innen
Nutzen Sie als Mitglied des SoVD Hamburg unser Informationsangebot und lassen Sie sich im Rahmen unserer Expert:innenberatung rund um den Leistungskatalog der Kranken- und Pflegeversicherung aufklären – und überprüfen, ob Sie Leistungsansprüche haben oder gegen Ihren Bescheid Widerspruch eingelegt werden sollte. Kostenfrei. Nach Terminabsprache in unserer
Landesgeschäftsstelle.
Terminvereinbarung zur Expert:innenberatung „Kassenleistungen“:
Weiterführende Informationen erhalten Sie über unsere Landesgeschäftsstelle.
Unsere Angebote zum Thema Kranken-Kasse
3. Zusatz-Angebot: Experten-Rat zu Kassen-Leistungen
Unsere Termine für die Beratung sind oft voll.
Aber wenn Menschen krank sind, brauchen sie schnell Beratung.
Darum gibt es ein Zusatz-Angebot: Der Experten-Rat.
Das ist auch eine Beratung in unserer Geschäftsstelle.
Die Beratung ist von Fachleuten.
Sie machen die Beratung in ihrer Freizeit.
Das nennt man: Ehren-Amt.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Kranken-Kasse?
Sie können mit allen Fragen zur Beratung kommen.
• Die Berater prüfen,
ob Ihre Kranken-Kasse etwas zahlen muss.
• Haben Sie eine Ablehnung bekommen?
Dann prüfen die Berater,
ob die Ablehnung nach den Regeln ist.
Sie können alle Fragen stellen.
Wichtig: Sie müssen für die Beratung einen Termin machen.
Rufen Sie uns einfach an.
- Sozialverband SoVD Hamburg
Pestalozzistraße 38
22305 Hamburg
- Telefon: 040 - 611 60 70
- E-Mail: info@sovd-hh.de
Krankenkasse: Häufig gestellte Fragen
Ich bin gesetzlich krankenversichert. Aber warum eigentlich?
Rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Aufgabe der Krankenkassen ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Dazu gehört auch, Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Sie sind als Arbeitnehmer:in oder Auszubildende:r Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Ihr monatliches Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (2017 = 4.800 Euro/Monat bzw. 57.600 Euro/Jahr) oder über der Geringfügigkeitsgrenze (2017 = 450 Euro/Monat) liegt. Diese Grenze wird jährlich angepasst. Ziel der gesetzlichen Krankenversicherung ist die weitgehende Abdeckung eines allgemeinen Lebensrisikos des Versicherten gegen für ihn nicht tragbare Krankheitskosten, die ihn finanziell überfordern würden.
Wie finanziert sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden hauptsächlich durch Beiträge finanziert. Der aktuelle allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent zur gesetzlichen Krankenversicherung wird von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen getragen, der:die Arbeitnehmer:in übernimmt davon einen Anteil von 7,3 Prozent (zzgl. eines indivuellen Zusatzbeitrages je nach Krankenkasse) und der:die Arbeitgeber:die von 7,3 Prozent. Alle gesetzlich versicherten Mitglieder zahlen somit einen einheitlichen Prozentsatz ihres Einkommens in den gemeinsamen Gesundheitsfonds der Krankenkassen ein.
Nach welchen Prinzipien funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?
Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidaritäts- und dem Sachleistungsprinzip. Das Solidaritätsprinzip gewährleistet, dass alle Versicherten unabhängig von ihrem Einkommen bzw. ihrer Beitragshöhe und ihren Krankheitsrisiken die medizinisch notwendigen Leistungen erhalten. Das Sachleistungsprinzip stellt die Leistungen ohne finanzielle Vorleistungen der Versicherten sicher.
Welche konkreten Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?
Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, die von jeder gesetzlichen Krankenkasse angeboten werden, sind z.B. Vorsorgeuntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung von Krankheiten, auch Zahnbehandlungen, Standardimpfungen, Therapien zur Behandlung schwerer, langwieriger Krankheiten und die Behandlung von Unfällen mit anschließender Nachsorge. Psychotherapien werden im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei allen zugelassenen Therapeuten erstattet. Auch stationäre Krankenhauskosten werden erstattet. Allerdings haben Sie für stationäre Krankenhausbehandlungen einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr zu zahlen. Bei Versicherten unter 18 Jahren entfällt dieser Anteil.
Verschreibt Ihnen Ihr:e Arzt:Ärztin Medikamente, übernimmt Ihre Krankenkasse grundsätzlich die Kosten, sofern es sich um verordnungsfähige Medikamente handelt. Auch hier haben Sie einen Eigenanteil von 10 Prozent, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro zu tragen. Als Heilmittel wird z.B. Krankengymnastik von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie haben jedoch einen Selbstbehalt von 10 Prozent der Kosten und zusätzlich 10 Euro pro Verordnung zu zahlen. Werden Ihnen Hilfsmittel, die nicht als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens oder Bagatellhilfsmittel gelten, also z.B. Prothesen, Rollstühle oder Hörgeräte in einfacher Ausführung, von Ihrem:r Arzt:Ärztin verordnet, haben Sie einen Anspruch auf Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Allerdings gelten meist Festbeträge, die die Höhe der Kostenerstattung begrenzen. Bei Bandagen, Einlagen und Kompressionsstrümpfen müssen Sie einen Eigenanteil von 20 Prozent selbst übernehmen.
Haben Sie ein oder mehrere Kinder unter zwölf Jahren, so können Sie im Krankheitsfall des Kindes jedes Jahr grundsätzlich bis zu zehn Arbeitstage zuhause bleiben, um für Ihr Kind da zu sein. Hier zahlt Ihnen die Krankenkasse ein sogenanntes Kinderkrankengeld.
Beteiligt sich meine Krankenkasse auch an den Kosten für Zahnersatz?
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatz feste Beträge, deren Höhe abhängig vom Befund ist. Wenn Sie regelmäßig zu zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen gehen und ein Bonusheft führen, erhöht sich der übernommene Festbetrag: Bei fünf Jahren lückenloser Führung des Bonusheftes um 20 Prozent und bei zehn Jahren lückenloser Führung um 30 Prozent.
Ich möchte eine Kur beantragen. Muss ich selber zahlen oder trägt meine Krankenkasse die Kosten?
Ist eine Kur (medizinische Rehabilitation) notwendig, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen, eine Behinderung zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten, kann eine ambulante Kur bewilligt werden. Dabei werden die Arzt- und Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse voll übernommen. Für Unterbringung und Verpflegung können Zuschüsse gewährt werden. Sollte eine ambulante Kur nicht ausreichen, kann eine stationäre Kur bewilligt werden. In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse auch die Unterbringungs- und Verpflegungskosten. Sie haben allerdings für jeden Tag der gesamten Dauer ist eine Zuzahlung von 10 Euro zu tragen. Unter bestimmten Umständen können Sie von den Zuzahlungen befreit werden. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden oft auch von der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung oder auch vom Sozialhilfeträger gewährt.
Wer beantwortet meine Fragen zur Krankenkasse und unterstützt mich bei der Antragsstellung?
Als Mitglied des SoVD Hamburg können Sie sich in unseren Beratungsstellen im Rahmen unserer individuellen Sozialrechtsberatung rund um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beraten und über Ihre Rechte informieren lassen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.
Meine Krankenkasse weigert sich, die Kosten für eine Behandlung zu übernehmen. Wer kann mir helfen?
Wurde z.B. Ihre Kur (medizinische Rehabilitation) oder Ihr Antrag auf Kostenübernahme für eine Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgelehnt, können Sie binnen eines Monats ab Zugang des Schreibens gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Als Mitglied des SoVD Hamburg prüfen wir Ihren Bescheid und vertreten Ihre berechtigten Interessen im Widerspruchsverfahren – wenn nötig, vertreten wir Sie auch auch vor dem Sozial- oder Landessozialgericht (Klage, Berufung). Im Rahmen unserer sozialrechtlichen Beratung informieren Sie unsere Fachjurist:innen in unseren hamburgweiten Beratungsstellen über alle erforderlichen Schritte, um Ihr gutes Recht durchzusetzen.