Sie wollen Ihre Mitgliedschaft beenden?
Schade, dass Sie uns verlassen möchten. Denn Ihre Mitgliedschaft ist unschätzbar wertvoll für unsere Arbeit – sehen Sie selbst!
Gute Gründe für eine Mitgliedschaft
Auch wenn Sie persönlich unsere Hilfe gerade nicht benötigen oder Sie aus anderen guten Gründen kein Mitglied mehr im Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hamburg sein möchten – bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit und überdenken Sie Ihre Entscheidung noch einmal.
Als Mitglied des SoVD Hamburg stehen wir Ihnen mit unserem Sozial-Rechtsschutz sowie weiteren Service- und Beratungsleistungen rund um die Themen Rente, Arbeitslosengeld und Bürgergeld (ehemals Hartz IV), Grundsicherung und Sozialhilfe, Künstlersozialkasse, Krankenversicherung, Reha und Pflege sowie Schwerbehindertenrecht mit Rat und Tat zur Seite.
Gleichzeitig ermöglichen Sie uns mit Ihrer Mitgliedschaft anderen zu helfen, die unsere Unterstützung dringend nötig haben. Zum Beispiel aufgrund schwerer Schicksalsschläge in Folge eines Unfalls, wegen einer chronischen Erkrankung oder eines plötzlichen Pflegefalls in der Familie.
Mehr noch: Mit Ihrer Mitgliedschaft machen Sie auch unseren Einsatz für soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und Chancengleichheit erst möglich – und sorgen dafür, dass die Stimme von benachteiligten und in Not geratenen Menschen in Politik und Öffentlichkeit gehört wird.
Denn als gemeinnützige, parteipolitisch und konfessionell neutrale Solidargemeinschaft, finanzieren wir unseren sozialen Auftrag unabhängig von Interessen Dritter und ohne staatliche Zuschüsse.
Sie sehen: Nur gemeinsam sind wir stark. Jedes Mitglied zählt.
Sie wollen uns weiterhin treu bleiben, aber können sich den Mitgliedsbeitrag nicht mehr leisten?
Wussten Sie schon, dass Sie den SoVD-Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen können?
Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD), Landesverband Hamburg, ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Somit können Sie Mitgliedsbeiträge und Spenden an unsere Organisation als Sonderausgaben von der Lohn- und Einkommenssteuer absetzen.
Mitgliedsbeiträge und Spenden erkennt das Finanzamt in der Regel bis zu einer Höhe von 200 Euro im Jahr voll an. Als Nachweis genügt dann Ihr Kontoauszug, eine Zuwendungsbestätigung ist nicht erforderlich.
Wussten Sie schon, dass Sie den SoVD-Mitgliedsbeitrag von der Sozialhilfe und Grundsicherung absetzen können?
Der Mitgliedsbeitrag für einen Sozialverband, wie dem Hamburger SoVD, ist vom Bundesverwaltungsgericht als notwendige Ausgabe anerkannt. Das heißt: Leistungen der Sozialhilfe oder der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung erhöhen sich um diesen Betrag, wenn eigenes Einkommen vorliegt (z.B. eine Rente oder Unterhaltszahlungen). Gleiches gilt auch für Bewohner:innen von Alten- oder Pflegeheimen, deren Heimkosten vom Sozialamt getragen werden.
Bei der Berechnung der Leistungshöhe muss das zuständige Amt also den Mitgliedsbeitrag vom Einkommen absetzen. Ausgezahlt wird dann die Differenz aus Bedarf und Einkommen.
Wussten Sie schon, dass wir den SoVD-Mitgliedsbeitrag für bedürftige Frauen übernehmen können?
Durch die Anlage zweckgebundener Erbschaften ist der SoVD Hamburg in der Position, Menschen finanziell unter die Arme greifen zu können. Und zwar durch Einzelfallhilfen für bedürftige Frauen, die Bezuschussung von Erholungsurlauben für bedürftige Frauen und Männer oder die Übernahme des Mitgliedsbeitrags für bedürftige Frauen.
Voraussetzung für eine Zuwendung aus unserem Hilfsfonds ist das Vorliegen einer Bedürftigkeit oder einer besonderen Notlage, die zwar individuell geprüft werden muss, jedoch nicht von Leistungsbezügen wie der Grundsicherung oder Sozialhilfe abhängig ist. Sind die zur Verfügung stehenden Gelder für das laufende Kalenderjahr erschöpft, können wir Ihre Anfrage jedoch leider erst zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigen.
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte direkt an unsere Landesgeschäftsführerin Karin Wöhrmann (karin.woehrmann@sovd-hh.de). Ihre Nachricht wird streng vertraulich behandelt und individuell bearbeitet.
Sie möchten wirklich kündigen?
Können wir uns verbessern? Liegt ein spezieller Grund für Ihre Kündigung vor? Gerne möchten wir mehr über Ihre Beweggründe erfahren, um unsere Arbeit zu verbessern und weiter zu entwickeln. Denn nur so erfahren wir, wo etwaige Probleme liegen und können Mängel beseitigen. Wir sind dankbar für jedes Feedback.
Bitte wenden Sie sich direkt an unser Mitgliederservice-Telefon: 040 / 611 607 77
Wir bedauern es sehr, Sie als Mitglied im Sozialverband SoVD Hamburg zu verlieren.
Sie können Ihre Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen, frühestens jedoch nach einer Mindestmitgliedschaft von zwölf Monaten. Ihre Kündigung richten Sie bitte schriftich (per Post, Fax oder E-Mail) an unseren Mitgliederservice.
Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung als SoVD-Mitglied!
Landesverband Hamburg
22305 Hamburg