Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Zukunft braucht Vertrauen. Mit der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht des SoVD Hamburg sind Sie im Ernstfall rundum abgesichert und wahren Ihr individuelles Selbstbestimmungsrecht – auch, wenn Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr frei artikulieren können. Professionell. Persönlich. Rechtsverbindlich.
Mit Sicherheit gut vorgesorgt
Mit dem SoVD Hamburg überlassen Sie nichts dem Zufall – ob Alter, Krankheit oder Unfall: Jede:r kann plötzlich in Situationen geraten, in denen er:sie seinen:ihren eigenen Willen nicht mehr äußern kann und andere für ihn:sie entscheiden müssen. In solchen Fällen sind eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht wichtig, um das eigene Selbstbestimmungsrecht zu wahren und im Ernstfall gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wir empfehlen Ihnen deshalb die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren.
Patienten-Verfügung und Vorsorge-Vollmacht
Jeder Mensch darf selbst bestimmen,
was in seinem Leben passiert.
Zum Beispiel:
• Wenn Sie beim Arzt sind:
Dann bestimmen Sie, was der Arzt machen darf.
• Wenn Sie Geld auf dem Konto haben:
Dann bestimmen Sie, was Sie davon kaufen.
Aber vielleicht können Sie irgendwann nicht selbst bestimmen.
Zum Beispiel:
• Wenn Sie sehr krank sind
und nicht sprechen können.
• Wenn Sie einen Unfall hatten
und nicht selbst zum Amt können.
Wer darf im Notfall bestimmen?
Viele Menschen wollen,
dass im Notfall eine Vertrauens-Person für sie bestimmt.
Zum Beispiel Familie oder Freunde.
Aber andere Menschen dürfen nicht einfach für Sie bestimmen.
Dafür brauchen sie Ihre Erlaubnis.
Darum ist es gut,
wenn Sie Ihrer Vertrauens-Person eine Erlaubnis geben.
Dann wissen im Notfall alle,
wer für Sie bestimmen darf.
Es gibt 2 wichtige Texte für Ihre Erlaubnis:
1. Die Patienten-Verfügung
2. Die Vorsorge-Vollmacht
In den Texten schreiben Sie auf,
• was Sie sich wünschen.
• wer für Sie bestimmen darf.
Patientenverfügung
Wer im Fall der Fälle nicht mehr selbst entscheiden kann, möchte seine persönlichen Angelegenheiten meist von Angehörigen regeln lassen. Mit einer Patientenverfügung legen Sie Ihre medizinischen Wünsche für die Zukunft fest. Diese müssen von Ärzten verbindlich umgesetzt werden, wenn die darin beschriebene Lebens- und Behandlungssituation eintritt. Fehlt diese Verfügung, wird es sehr schnell problematisch. Dann muss Ihr behandelnde:r Arzt:Ärztin versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln und spricht in der Regel auch mit Ihren Angehörigen. Diese können jedoch nur als Bevollmächtigte rechtsverbindlich für Sie entscheiden. Bei Meinungsverschiedenheiten liegt die Entscheidungsgewalt beim Gericht.
1. In der Patienten-Verfügung schreiben Sie auf:
Das soll passieren,
wenn Sie sehr krank sind.
Oder wenn Sie bald sterben.
Sie schreiben zum Beispiel:
• welche Behandlung Sie wollen.
• welche Behandlung Sie nicht wollen.
Ein Arzt muss sich später daran halten.
Oder er muss Ihre Vertrauens-Person fragen.
Jeder Mensch kann krank werden.
Oder einen Unfall haben.
Darum ist es gut,
wenn Sie die beiden Texte vorbereiten:
• die Patienten-Verfügung
• die Vorsorge-Vollmacht
Dann wissen im Notfall alle,
was Sie sich wünschen.
Und Ihre Vertrauens-Person kann für Sie bestimmen.
Infos zum Text
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie deshalb am besten vorab selbst alles Weitere: Von der Umsetzung der Patientenverfügung über die Unterbringung in einem Pflegeheim bis hin zu Vertragsangelegenheiten oder der Verwendung Ihres Vermögens. Sie beauftragen damit eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend in festgelegten Bereichen für Sie zu handeln, wenn Sie diese Dinge nicht mehr selbst regeln und bewältigen können. Andernfalls sind selbst den nächsten Angehörigen, Ehepartner:in, Kindern und Eltern, die Hände gebunden. Entgegen der weit verbreiteten Meinung, reicht es nämlich nicht aus, verheiratet oder eng verwandt zu sein, um entsprechende Befugnisse zu haben bzw. Entscheidungen treffen zu dürfen. Fehlt diese Vollmacht, wird das Gericht einen rechtliche:n Betreuer:in für Sie einsetzen. Dies kann eine Person aus dem Familienkreis, aber auch ein:e Fremde:r sein.
2. In der Vorsorge-Vollmacht schreiben Sie auf:
Das soll passieren,
wenn Sie nicht mehr allein bestimmen können.
Sie schreiben zum Beispiel:
• wer für Sie bestimmen darf,
wenn Sie selbst nicht mehr bestimmen können.
• wer Sie bei einem Amt vertreten darf.
Zum Beispiel einen Antrag für Sie stellen.
• was mit Ihrem Geld passieren soll.
• wo Sie wohnen wollen,
wenn Sie Pflege brauchen.
Zum Beispiel zu Hause oder im Pflege-Heim.
Jeder Mensch kann krank werden.
Oder einen Unfall haben.
Darum ist es gut,
wenn Sie die beiden Texte vorbereiten:
• die Patienten-Verfügung
• die Vorsorge-Vollmacht
Dann wissen im Notfall alle,
was Sie sich wünschen.
Und Ihre Vertrauens-Person kann für Sie bestimmen.
Patientenberatung
Wir beraten Sie rund um das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und setzen rechtsgültige Dokumente für Sie auf
Viele Menschen wissen nicht, was genau in Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Co. stehen muss und wie diese zu verfassen sind. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite: Unsere Jurist:innen beraten und informieren Sie umfassend und legen mit Ihnen gemeinsam Ihre individuellen Entscheidungen für den „Fall der Fälle“ in rechtsgültigen Dokumenten fest. Für eine fixe Kostenpauschale von nur 120 Euro – auch für Sie und Ihre:n Partner:in zusammen. Nach Terminabsprache in unserer Landesgeschäftsstelle.
Damit Ihre Dokumente im Notfall nicht unentdeckt bleiben, erhalten Sie von uns zusammen mit Ihrer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auf Wunsch auch eine kostenfreie Hinweiskarte für den Geldbeutel.
Das können wir für Sie tun:
Viele Menschen finden die Texte schwierig.
Wir helfen Ihnen bei der Patienten-Verfügung
oder bei der Vorsorge-Vollmacht.
• Wir können Sie beraten.
• Wir können den Text zusammen mit Ihnen schreiben.
Die Texte müssen nach bestimmten Regeln sein,
damit Ihre Erlaubnis später gilt.
Unsere Mitarbeiter sind Fachleute:
Sie haben viel Erfahrung
und kennen sich gut aus.
Wichtig: Diese Beratung kostet Geld.
Das kostet die Beratung: 120 Euro.
Für das Geld schreiben wir mit Ihnen zusammen beide Texte.
Wenn Sie einen Partner oder eine Partnerin haben,
schreiben wir die Texte auch für ihn oder für sie.
Die Partner müssen nichts bezahlen.
Brauchen Sie eine Patienten-Verfügung?
Oder eine Vorsorge-Vollmacht?
Dann machen Sie einfach einen Termin mit uns.
- Sozialverband SoVD Hamburg
Pestalozzistraße 38
22305 Hamburg
- Telefon: 040 - 611 60 70
- E-Mail: info@sovd-hh.de
Die Notfallkarte
Sicherheit für Sie und Ihre Liebsten
Erstellen Sie mithilfe unseres virtuellen Assistenten Ihre Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Ihre Vorsorgedokumente werden von uns digital aufbewahrt. Sie werden regelmäßig daran erinnert, Ihre Vorsorgedokumente zu prüfen und die Aktualität zu bestätigen bzw. Änderungen vorzunehmen. Bestimmen Sie, wer in einem Notfall Zugriff auf Ihre Vorsorgedokumente haben soll.
Was ist die Notfallkarte?
Die Notfallkarte ist Ihr lebensrettender Weggefährte. Bewahren Sie die Notfallkarte in Ihrer Geldbörse auf, damit Sie Ihren Lebensretter immer dabeihaben. Durch Eingabe des auf der Notfallkarte befindlichen Online-Zugang-Codes, erhalten Helfer sämtliche Informationen, die Sie in Ihrem Account hinterlegt haben. Gleichzeitig erhält Ihre Notfall-Kontaktperson eine Nachricht über Ihre Notfallsituation.
Welche Vorteile hat die Notfallkarte?
- Alle wichtigen Dokumente und Informationen immer im Zugriff
- Kein Verlust wertvoller Zeit bei akuten, medizinischen Notfällen
- Online einfach zu pflegende Notfallinformationen
- Notfall-Kontaktpersonen werden automatisch informiert
- Benachrichtigung bei Gesetzesänderungen und Aktualisierung
Wie funktioniert die Notfallkarte im Ernstfall?
Sämtliche von Ihnen festgelegten Notfallaktivitäten werden automatisch ausgelöst. Mithilfe des Online-Zugang-Codes auf der Notfallkarte erhalten Ärzte oder Rettungskräfte im Ernstfall umgehend Zugriff auf die von Ihnen hinterlegten Notfall-Informationen wie zum Beispiel:
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Allergien
- Krankheiten
- Therapien
- Operative Eingriffe
- Einnahme von Medikamenten
Sie haben die Möglichkeit, eine Notfallkontaktperson zu benennen, die im Fall der Fälle automatisch benachrichtigt wird. Die Benachrichtigung erfolgt per SMS und E-Mail. Aufgrund der Angaben der Ärzte wissen Ihre Notfall-Kontaktpersonen sofort, wo Sie sich befinden. Sie können auch zusätzliche Informationen für die Notfallkontaktperson hinterlegen – zum Beispiel, dass Sie einen Hund besitzen, um den man sich kümmern muss.
Was kostet der Service der Notfallkarte?
Die Nutzung des Notfallkarten-Service kostet monatlich 1,50 Euro für SoVD-Mitglieder und 2,50 Euro für Nicht-Mitglieder.
Sie sind noch kein Mitglied im Sozialverband Deutschland? Hier finden Sie sämtliche Informationen und Vorteile zur Mitgliedschaft.
Wie erhalte ich meine Notfallkarte?
- Anmelden bzw. Registrieren auf www.notfallkarte.sovd.de
- Notfallinformationen mithilfe des virtuellen Assistenten ausfüllen
- Informationen übermitteln
- Notfallkarte per Post erhalten
Häufig gestellte Fragen
Warum sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht so wichtig?
Ob Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht – nur mit diesen Unterlagen können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche im Ernstfall berücksichtigt werden und eine von Ihnen ausgewählte Vertrauensperson alle wichtigen Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln kann.
Gute Gründe für eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht:
- Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen und pflegerischen Handlungen vorgenommen oder unterlassen werden sollen, wenn keine Aussicht mehr auf Besserung besteht. Diese Wünsche müssen von Ärzt:innen verbindlich umgesetzt werden, wenn die entsprechende Situation eintritt.
- In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer sich im Ernstfall um Behörden- und Vermögensangelegenheiten kümmern soll. Zu der Person, die Sie dafür bestimmen, sollten Sie ein unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen haben.
Muss ich meine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht regelmäßig erneuern?
Gratulation, wenn Sie alles schon aufgesetzt haben. Trotzdem sollten Sie die Dokumente immer wieder gemeinsam mit juristischem Fachpersonal überprüfen und anpassen lassen. Denn nur so ist sichergestellt, dass Ihr persönlicher Wille im Fall der Fälle immer noch aktuell ist. Einmal verfasst, bleiben Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zwar grundsätzlich unbegrenzt wirksam (bis auf Widerruf), aber sie können und sollten rechtzeitig auf Aktualität geprüft und entsprechend auf den neuesten Stand gebracht werden.
Wo sollte ich meine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aufbewahren?
Die Dokumente sollten Sie zuhause bei anderen wichtigen Unterlagen aufbewahren. Zusätzlich können Sie eine Ausfertigung bei den von Ihnen bevollmächtigten Personen aufbewahren.
Im Ernstfall müssen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dem behandelnden Krankenhauspersonal im Original vorgelegt werden. Damit Ihr Anliegen nicht unentdeckt bleibt und die Papiere schnell gefunden werden, raten wir Ihnen: Tragen Sie immer eine sogenannte Notfallkarte bei sich! In dieser vermerken Sie, welche Dokumente Sie wo genau aufbewahren. So vermeiden Sie unnötige Suchaktionen und der ärztliche Notdienst oder das Krankenhaus weiß sofort, ob Sie eine bestimmte Behandlung wünschen oder nicht.
Kann ich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auch aus dem Internet ausdrucken oder downloaden?
Beim Aufsetzen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist die rechtsverbindliche Formulierung das A und O. Vorlagen aus dem Internet sind in der Regel die schlechtere Wahl und leider oft fehlerhaft. Bedenken Sie immer, dass die Papiere auf unbestimmte Zeit Gültigkeit haben und nicht mehr geändert werden können, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind.