Information und Beratung Pflegeversicherung
Wir beraten und vertreten Sie bei allen sozialrechtlichen Fragen und Problemen rund um die gesetzliche und private Pflegeversicherung.
- Leistungen der Pflegekasse
- Pflegegeld und Pflegesachleistungen
- Festsetzung des Pflegegrades
(bis 2017: Pflegestufe) - Vollstationäre Pflege
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Pflege zu Hause bzw. häusliche Pflege
- Härtefallregelungen
- Betreuungsbetrag bei eingeschränkter Alltagskompetenz
(z.B. Demenz: Pflegestufe 0) - Kostenerstattung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- Zuschüsse für erforderliche Wohnungsanpassung
(z.B. Badumbau, barrierefreier Zugang)
Pflege-Kasse
Ein anderes Wort ist: Pflege-Versicherung
Die Pflege-Versicherung zahlt,
wenn ein Mensch Pflege braucht.
• Für einen Platz im Pflege-Heim.
• Für einen Pflege-Dienst.
• Für Pflege-Mittel, zum Beispiel Windeln.
• Viele Familien pflegen den Menschen selbst zu Hause.
Dann bekommt die Familie Geld für die Pflege:
Das Pflege-Geld.
Wieviel Pflege braucht ein Mensch?
Wenn ein Mensch Pflege braucht,
muss er einen Antrag bei der Pflege-Versicherung stellen.
Die Versicherung prüft,
wieviel Pflege der Mensch braucht.
Danach teilt sie den Menschen in eine Gruppe ein.
Es gibt 5 verschiedene Gruppen.
Früher hießen die Gruppen: Pflege-Stufen.
Seit 2017 heißen die Gruppen: Pflege-Grade.
Der Pflege-Grad ist eine Zahl zwischen 1 und 5.
Die Zahl zeigt an, wieviel Pflege ein Mensch braucht.
Und wieviel Geld die Pflege-Versicherung zahlt.
- Pflege-Grad 1 bedeutet:
Der Mensch braucht sehr wenig Pflege,
weil er noch viele Dinge alleine kann. - Pflege-Grad 5 bedeutet:
Der Mensch braucht immer Pflege,
weil er nichts mehr alleine kann.
Mehr Infos im Internet:
Es gibt ein Heft in Leichter Sprache.
Dort finden Sie mehr Infos zum Pflege-Grad.
Das Heft ist vom
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
Sie können das Heft im Internet lesen:
Die Pflege-Begutachtung
Das können wir für Sie tun:
Wir helfen bei allen Fragen zur Pflege-Versicherung.
Zum Beispiel zum Pflege-Geld oder zur Pflege zu Hause.
Wir helfen auch bei besonderen Fragen zur Pflege:
Sprechen Sie uns einfach an.
Übersicht Pflegegrade
Es wird zwischen fünf Pflegegraden unterschieden:
- Pflegegrad 1: bei geringer Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 2: bei erheblicher Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 3: bei schwerer Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 4: bei schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 5: bei schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Übersicht Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung für die ehrenamtliche häusliche (ambulante) Pflege in den eigenen vier Wänden (z.B. von Angehörigen, Freund:innen oder Bekannten):
- Pflegegrad 1: 125 Euro zweckgebundene Kostenerstattung (Entlastungsbetrag)
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro
Von der Pflegestufe (bis 31.12.2016) zum Pflegegrad
Zum 1. Januar 2017 sind umfassende Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Pflegebedürftigkeit wurde neu definiert, das Verfahren zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit hat sich geändert und es gelten neue Leistungshöhen. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade. Geregelt wurden die Änderungen im Pflegestärkungsgesetz II, das Ende 2015 verabschiedet wurde.
Fragen zum Antrag auf Pflegeleistung?
In unserer Landesgeschäftsstelle in Barmbek sowie weiteren zentral gelegenen Beratungsstellen profitieren unsere Mitglieder von einer kostenfreien, kompetenten Beratung zu allen Fragen des Sozialrechts sowie speziell zum Thema Pflege. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf, informieren Sie über Ihre Leistungsansprüche und helfen Ihnen durch den Dschungel der Bürokratie. Wir überprüfen Ihre Bescheide und unterstützen Sie bei der fachgerechten Antragstellung.
Unsere Angebote zum Thema Pflege-Versicherung
1. Wir helfen beim Antrag oder beim Bescheid.
Das Fachwort ist: Sozialrechts-Beratung.
Bei der Beratung erklären Sie Ihr Problem.
Wir können Ihnen sagen, welche Rechte Sie haben.
Und was Sie machen müssen,
damit Sie Unterstützung bekommen.
Das gehört zur Sozialrechts-Beratung:
Hilfe beim Antrag:
Wenn ein Amt für Ihre Unterstützung zahlen soll,
müssen Sie zuerst einen Antrag schreiben.
Das bedeutet: Sie müssen einen Zettel vom Amt ausfüllen.
Oft sind es auch mehrere Zettel.
Viele Menschen finden das schwer.
- Wir haben viel Erfahrung mit Anträgen.
- Wir können beim Antrag helfen.
- Oder wir schreiben den Antrag für Sie.
Hilfe beim Bescheid:
Vielleicht haben Sie schon einen Antrag gestellt,
und eine Antwort vom Amt bekommen.
Der Brief mit der Entscheidung vom Amt heißt: Bescheid.
Viele Menschen verstehen den Bescheid schlecht.
- Sie können Ihren Bescheid mitbringen.
- Wir erklären Ihnen, was im Brief steht.
- Wir prüfen auch, ob das Amt Recht hat.
Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse?
In allen sozialrechtlichen Verfahren können Sie auf die individuelle und kompetente Vertretung Ihrer Rechte durch die erfahrenen Jurist:innen in unserer Landesgeschäftsstelle zählen: Ob im Widerspruchsverfahren oder bei einer Klage vor den Sozialgerichten – wir vertreten Ihre berechtigten Interessen und streiten für Ihr gutes Recht. Für eine geringe Kostenbeteiligung, die je nach Verfahrensart (gemäß Leistungsordnung in der Satzung des SoVD) zwischen 10 und 120 Euro liegt.
Unsere Angebote zum Thema Pflege-Versicherung
2. Wir helfen beim Widerspruch oder beim Sozial-Gericht.
Das Fachwort ist: Sozialrechts-Vertretung
Hilfe beim Widerspruch:
Manchmal will ein Amt für eine Unterstützung nicht zahlen.
Oder eine Kranken-Kasse will ein Hilfsmittel nicht zahlen.
Dann bekommen Sie einen Ablehnungs-Bescheid.
Vielleicht denken Sie, dass die Ablehnung falsch ist.
Dann können Sie etwas dagegen tun:
Sie schreiben einen Brief an das Amt.
Der Brief heißt: Widerspruch.
Dann muss das Amt den Bescheid noch einmal prüfen.
- Für den Widerspruch gibt es Regeln.
- Wir können beim Widerspruch helfen.
- Oder wir schreiben den Widerspruch für Sie.
Hilfe beim Sozial-Gericht:
Manchmal will ein Amt für eine Unterstützung nicht zahlen.
Wenn das Amt auch nach einem Widerspruch
nicht zahlen will,
können Sie noch etwas tun:
Sie können das Amt beim Sozial-Gericht verklagen.
Das bedeutet:
Sie denken, dass das Amt falsch entschieden hat.
Beim Sozial-Gericht prüft ein Richter:
- ob das Amt die Regeln eingehalten hat.
- ob das Amt gegen die Regeln verstoßen hat.
Dann entscheidet der Richter, wer Recht hat.
Wir helfen Ihnen,
wenn Sie beim Sozial-Gericht klagen wollen:
- Wir beraten Sie zu der Klage.
- Sie können einen Anwalt von uns bekommen.
Treffpunkt, Kurse und Beratung für pflegende Angehörige
Wir machen Sie fit für die häusliche Pflege: Klären Sie Ihre Fragen mit qualifizierten Pflegeberater:innen
Wer Angehörige pflegt oder vor einer drohenden Pflegesituation steht, sieht sich häufig mit vielen Problemen konfrontiert. Zum Beispiel bei Organisations- und Finanzierungsfragen oder der Beschaffung von Hilfsmitteln. In enger Zusammenarbeit mit unserem Partner, der ANGEHÖRIGENSCHULE – DAnS gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), haben wir unser Beratungsangebot zum Thema „Pflege“ noch einmal deutlich erweitert und optimiert.
Nutzen Sie unsere kostenfreien Informationsangebote und lassen Sie sich in einem unserer Pflegekurse umfassend aufklären oder – je nach Bedarf – individuell beraten sowie bequem zu Hause weiterbilden und pflegepraktisch schulen. Im Rahmen unserer fachlich begleiteten Angehörigen-Treffs bieten wir zudem regelmäßige Gelegenheiten zur Begegnung und zum Austausch rund um den persönlichen Pflege-Alltag.
Pflege-Kurse für Angehörige
- Was tun bei Pflegebedürftigkeit? Wer soll das bezahlen?
Orientierungskurs Pflege & Pflegeversicherung - Was heißt denn hier Demenz?
Orientierungskurs Demenz - Parkinson: Beileibe nicht nur Zittern...!
Orientierungskurs Parkinson - Selbst-Pflege: Jetzt geht es mal um mich!
Orientierungskurs Entlastung & Selbstsorge
Termine und weiterführende Informationen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender
Pflege-Treff für Angehörige
Pflegende Angehörige werden häufig, ohne es zu wollen, zu „Einzelkämpfer:innen“. Der beste Schutz vor Depressionen und psychischer wie physischer Überlastung ist aber ein lebendiges soziales Umfeld. Deshalb möchten wir Gelegenheiten zur Begegnung und zum Austausch untereinander schaffen.
Mit dem Angehörigen-Treff wollen wir dazu beitragen, dass pflegende Angehörige miteinander in Kontakt bleiben können, z.B. wenn sie sich bei einem unserer Kurse kennengelernt haben und sich weiterhin treffen wollen.
Die Gruppen werden fachlich begleitet, damit jederzeit auch pflegepraktische Fragen aus dem persönlichen Alltag angesprochen und ggf. geklärt werden können.
Termine und weiterführende Informationen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender
Pflege-Beratung und Pflege-Schulung für Angehörige in der Häuslichkeit
Zur individuellen Beratung rund um das Thema Pflege und Pflegeversicherung oder zur gezielten Schulung in pflegepraktischen Belangen, bieten wir pflegenden Angehörigen auf Anfrage auch persönliche Termine in einem SoVD-Beratungszentrum sowie in den eigenen vier Wänden an.
Voraussetzung für eine Beratung und Schulung in der Häuslichkeit ist, dass die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen bereits festgestellt oder zumindest schon ein Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt wurde (i.d.R. genügt hier die erfolgte Antragstellung, über den Antrag selbst muss also noch nicht entschieden sein).
Weiterführende Informationen zur Terminvereinbarung und zur Abklärung Ihres persönlichen Bedarfs auf Anfrage in unserer Landesgeschäftsstelle:
Telefon 040 / 611 60 70
E-Mail an info@sovd-hh.de
Haftungsausschluss: Der SoVD tritt lediglich als Vermittler auf und erbringt die Beratungsleistungen nicht im eigenen Namen.
Unsere Angebote zum Thema Pflege-Versicherung
3. Zusatz-Angebot: Beratung und Kurse für Familien-Mitglieder
Die Pflege für kranke Menschen ist Arbeit.
Oft machen Menschen aus der Familie die Arbeit,
damit der kranke Mensch zu Hause bleiben kann.
Wir haben 2 Angebote für die Menschen aus der Familie:
- Kurse
- Beratung
Die Angebote machen wir zusammen mit einem Partner:
Die Angehörigen-Schule.
Kurse für Familien-Mitglieder:
Pflege-Kurse
Wir bieten zusammen mit der Angehörigen-Schule Kurse an.
Es gibt Kurse in 2 Stadt-Teilen:
- Barmbek: Sozialverband SoVD Hamburg
- Uhlenhorst: SoVD-Beratungszentrum Uhlenhorst
Sie müssen für die Kurse nichts bezahlen.
1. Kurs: Was tun bei Pflege-Bedürftigkeit?
Darum geht es:
Wenn ein Mensch in der Familie Pflege braucht,
haben viele Menschen Fragen.
Im Kurs können Sie Fragen stellen.
Sie bekommen viele Tipps und Infos zum Thema Pflege.
Stadt-Teil Barmbek
- Sozialverband SoVD Hamburg
Pestalozzistraße 38
22305 Hamburg
- Kurs-Termine in Barmbek:
Stadt-Teil Uhlenhorst
- SoVD-Beratungszentrum Uhlenhorst
Mundsburger Damm 42
22087 Hamburg
- Kurs-Termine in Uhlenhorst:
Wichtig: Sie müssen sich vorher anmelden.
Anmeldung für alle Kurse: In unserer Geschäftsstelle in Barmbek:
- Telefon: 040 - 611 60 70
- E-Mail: info@sovd-hh.de
2. Kurs: Was heißt denn hier Demenz?
Darum geht es:
Wenn ein Mensch in der Familie Pflege braucht,
haben viele Menschen Fragen.
Im Kurs können Sie Fragen stellen.
Sie bekommen viele Tipps und Infos zum Thema Pflege.
Stadt-Teil Barmbek
- Sozialverband SoVD Hamburg
Pestalozzistraße 38
22305 Hamburg
- Kurs-Termine in Barmbek:
Stadt-Teil Uhlenhorst
- SoVD-Beratungszentrum Uhlenhorst
Mundsburger Damm 42
22087 Hamburg
- Kurs-Termine in Uhlenhorst:
Wichtig: Sie müssen sich vorher anmelden.
Anmeldung für alle Kurse: In unserer Geschäftsstelle in Barmbek:
- Telefon: 040 - 611 60 70
- E-Mail: info@sovd-hh.de
Ratgeber: Pflege-Tagebuch
Mit unserem Ratgeber helfen wir Betroffenen dabei, sich umfassend auf die Begutachtung einer Pflegebedürftigkeit vorzubereiten, die persönliche Situation ausführlich zu beschreiben und Bedarfe zu verdeutlichen – das ist mitentscheidend, um am Ende auch die Leistungen zu erhalten, die einem zustehen.
Das Pflegetagebuch ist kostenfrei in unseren hamburgweiten SoVD-Beratungsstellen erhältlich und steht Ihnen zusätzlich als Download zur Verfügung:
Online-Check: Pflegegrad
Mit dem Pflegegrad-Check persönlichen Pflegegrad oder den von Angehörigen berechnen
Plötzlich Pflegefall? Wir helfen Ihnen dabei, den Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln – und sich rechtzeitig auf eine drohende Pflegesituation sowie eine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) vorzubereiten. Ganz bequem und kostenfrei mit unserem digitalen Service-Angebot:
Online-Tool: Pflege-Widerspruch
Mit dem Pflege-Widerspruchstool persönliches Widerspruchsschreiben erstellen
Ihr Pflegegrad wurde abgelehnt und Sie wollen dagegen vorgehen? Wir lotsen Sie Schritt für Schritt zum fertigen Musterwiderspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Pflegeversicherung. Ganz bequem und kostenfrei mit unserem digitalen Service-Angebot:
Pflege: Häufig gestellte Fragen
Welchem Zweck dient eigentlich die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung ist eine Versicherung zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Sie ist dafür da, Menschen zu unterstützen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung die regelmäßigen Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig meistern können und daher auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen sind. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wieder zu gewinnen oder zu erhalten. Die Leistungen können für die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit oder in einer stationären Pflegeeinrichtung verwendet werden.
Warum gibt es einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff?
Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit orientierte sich bis 2017 vor allem an körperlichen Einschränkungen sowie am Zeitaufwand, den beispielsweise ein: pflegende:r Angehörige:r für die Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität benötigt. Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen wurden dabei nicht ausreichend berücksichtigt. Dies hat sich mit der Pflegereform geändert. Heute macht es keinen Unterschied, ob die Beeinträchtigungen vor allem im körperlichen, im kognitiven oder im psychischen Bereich liegen. Die unterschiedlichen Facetten von Pflegedürftigkeit werden besser erfasst.
Wann besteht eine Pflegebedürftigkeit?
Ein Mensch ist pflegebedürftig, wenn dieser wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in den nachfolgenden Bereichen dauerhaft (mindestens sechs Monate) in erheblichem oder höherem Maße in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse?
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu beanspruchen, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Antragstellung kann auch ein bevollmächtigte:r Familienangehörige:r, Nachbar:in oder gute:r Bekannte:r für Sie übernehmen. Nach Antragsstellung wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder ein: andere:r unabhängige:r Gutachter:in eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durchführen und den Pflegeaufwand im Einzelnen ermitteln. Die Pflegekasse teilt Ihnen die Entscheidung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung eines Pflegegrades per Leistungsbescheid mit.
Um Pflegeleistungen in vollen Umfang beanspruchen zu können, müssen Sie in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.
Welche Ergebnisse kann die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit haben?
Das Ergebnis der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wird beurteilt nach dem Grad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Wird die Pflegebedürftigkeit eines Menschen festgestellt so wird diese einem Pflegegrad zugeordnet, nach der sich der Umfang der zu bewilligenden Pflegeleistungen bemisst.
Es wird zwischen verschiedenen Pflegegraden unterschieden (siehe oben).
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können bestimmte Leistungen zur Deckung eines Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Anspruch nehmen. Die Pflegeversicherung erbringt hier nämlich trotz des vorhandenen Hilfebedarfs keine Leistungen für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.
In welcher Form und wofür erbringt die Pflegeversicherung ihre Leistungen?
Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen als Geld- und Sachleistungen, mit denen die Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung finanziert wird. Die Kombination von Geld- und Sachleistungen ist möglich. Weitere Leistungen wie Pflegekurse für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen sowie Zuschüsse zur pflegegerechten Gestaltung des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen werden von der Pflegekasse finanziert. Ist eine häusliche Pflege nicht möglich, z.B. wegen der Schwere des Falles, werden auch die Kosten für Heimaufenthalte teilweise übernommen.
Wer beantwortet meine Fragen zur Pflegeversicherung und unterstützt mich bei der Antragstellung?
Als Mitglied des SoVD Hamburg können Sie sich in unseren Beratungsstellen im Rahmen unserer individuellen Sozialrechtsberatung rund um die gesetzliche und private Pflegeversicherung beraten und über Ihre Rechte informieren lassen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Ich bin mit dem Leistungsbescheid der Pflegekasse nicht einverstanden. Wie kann ich mich wehren?
Wurde z.B. Ihr Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung abgelehnt oder der Grad der Pflegebedürftigkeit zu niedrig beurteilt, können Sie binnen eines Monats ab Zugang des Schreibens gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Als Mitglied des SoVD Hamburg prüfen wir Ihren Bescheid und vertreten Ihre berechtigten Interessen im Widerspruchsverfahren – wenn nötig, vertreten wir Sie auch auch vor dem Sozial- oder Landessozialgericht (Klage, Berufung). Im Rahmen unserer sozialrechtlichen Beratung informieren Sie unsere Fachjurist:innen in unseren hamburgweiten Beratungsstellen über alle erforderlichen Schritte, um Ihr gutes Recht durchzusetzen.